Herausnehmbarer Zahnersatz

Der Verlust von Zähnen stellt eine nicht zu unterschätzende Einschränkung der Lebensqualität dar. Diese in Bezug auf Funktion und Ästhetik wiederherzustellen und zu verbessern, ist eine Hauptindikation für die Anfertigung eines Zahnersatzes.

Man unterscheidet nach technischem und materiellem Aufwand, Kaukomfort und Ästhetik verschiedene Arten von herausnehmbaren Zahnersatz. Erlaubt die Gebißsituation (zum Beispiel aufgrund eines zu geringen Restzahnbestandes) keine Versorgung in Form von ausschließlich festsitzendem Zahnersatz, so stellt eine Teilprothese die Regelversorgung dar. Hier läßt sich grob zwischen einer klammerverankerten, einer geschiebeverankerten und einer Teleskopprothese unterscheiden. Welche Versorgung für Sie in Frage kommt, muß individuell entschieden werden. Reicht der Restzahnbestand nicht aus oder sind die Zähne zu geschwächt, so kann eine weitere Verankerungsmöglichkeit durch Implantate (künstliche Zahnwurzeln) geschaffen werden.